Garantiebedingungen Wasserbetten
Garantiebedingungen Wasserbetten
Beim Kauf eines Wasserbetts bei Dröm Möbel GmbH erhalten Sie eine 5 Jahres Garantie auf folgende Elemente:
- Garantie auf die Schweißnähte der Wassertechnik und Sicherheitswanne als Folge von Material- oder Fertigungsfehlern
- korrekte Funktion der Heizsysteme
Die Garantie beginnt mit dem Datum, das auf der Rechnung angegeben ist. Die Garantie ist gültig, wenn unsere Anweisungen und Hinweise zur Pflege korrekt befolgt werden und das Wasserbett sachgemäß verwendet wird.
Die Garantie ist nur gültig, solange der Käufer den kostenpflichtigen „Pflegemittel Service“ in Anspruch nimmt. Einhergehen damit die Pflege mit den richtigen Pflegemittel in ausreichender Menge Anwendung findet. Sie müssen den Kauf dieser Produkte nachweisen können.
Die Dröm Möbel GmbH verpflichtet sich bei Undichtigkeiten an den Schweißnähten der Wassermatratzen und bei Defekten an den Schweißnähten der Sicherheitswanne als Folge von Material- oder Fertigungsfehler Neuware zu stellen oder die begutachteten Teile zu reparieren. Sollte das reklamierte Teil nicht mehr lieferbar sein, ist die Dröm Möbel GmbH zur Neulieferung eines gleichwertigen Produktes berechtigt.
Schäden die direkt oder indirekt als Folge des Mangels entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Ausgenommen aus der Garantie sind Fehler/Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang (z. B. Überlastung), falsche oder unsachgemäße Verwendung oder durch normalen Verschleiß entstanden sind. Veränderung des Materials, welche die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen, fallen nicht unter die Garantie. Kombinationen mit Produkten, die keine Dröm Möbel Wasserbetten-Produkte sind, können je nach Art der Reklamation zu einer Einschränkung des Garantieanspruchs führen.
Die Kosten für den Versand von defekten Produkten zum Lager von Dröm Möbel werden nicht erstattet. Das gleiche gilt für die Rücksendung von ausgetauschten bzw. reparierten Produkten. Ein Austausch oder eine Reparatur durch einen Dröm Möbel-Monteur ist nicht kostenlos.
Die Garantie gilt nur für den in der Rechnung angegebenen Erstkäufer. Garantieansprüche können nur gegen Vorlage der Originalrechnung geltend gemacht werden. Die Garantiezeit wird durch Austausch oder Reparatur von Teilen in der Garantieperiode nicht verlängert oder erneuert. Ersetzte und reparierte Waren fallen unter die laufende Garantie. Nur Dröm Möbel entscheidet, ob ein Fehler durch Ersatz, Reparatur oder Entschädigung behoben wird.
Garantiegeber
Firma Dröm Möbel GmbH, Bergstr.9, 53520 Hümmel, Deutschland, Registergericht: Amtsgericht Koblenz, Registernummer: HRB 25836. Vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Feistauer ebendort.
Inanspruchnahme der Garantie
Mängel müssen ausreichend Dokumentiert und per E-Mail an info@droem-moebel.de oder schriftlich an die oben genannte Geschäftsadresse übermittelt werden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Wir weisen darauf hin, dass ihnen gesetzliche Rechte bei Mängeln zustehen, welche durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.